Louis Lohde Wasserversorgung — Brunnenrückbau

Bohrungen, Grundwassermessstellen und Brunnen, die nicht mehr betrieben und gewartet werden, müssen zur Vermeidung von Wasserunwegsamkeiten entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen, in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde zurückgebaut werden.

Zu den Rückbaumaßnahmen gehören das Überbohren mit Rohrschnitt sowie die Verfüllung bzw. Teilverfüllung des Brunnens.

Auch die Entfernung der Ausbauverrohrung, die Ringraumnachdichtung durch Perforation der Aufsatzrohre, das Verpressen über die Filterstrecke und der Rückbau von Abschlussbauwerken sind entsprechende Maßnahmen.